Woher kommen die Gegenstände, mit denen wir uns umgeben?


Ob die Orangen aus Chile, gekauft im Supermarkt um die Ecke, unter fairen Arbeitsbedingungen und unter Einhaltung umweltschonender Standards produziert wurden? Überprüfen lässt sich das für den Endkunden nur schwer. Das Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung soll Unternehmen nun zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.

Ein Etappensieg auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft? Oder ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen in einer globalisierten Welt? Das Lieferkettengesetz, offiziell Sorgfaltspflichtengesetz genannt, gehört zu den am heftigsten diskutierten Gesetzgebungsvorhaben der großen Koalition. Nach langer Debatte wurde es am 11.06.2021 vom Bundestag verabschiedet. Vergangenen Freitag vom Bundesrat bewilligt, kann es nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Die Idee hinter einem Lieferkettengesetz ist, Unternehmen zu verpflichten, zu überprüfen, dass es in ihren Lieferketten zu keinen Umwelt- oder Sozialstandardverletzungen kommt. Für welche Unternehmen ein solches Gesetz gelten soll, wie weit die Überprüfung der Lieferketten gehen muss und welche strafrechtlichen Schritte bei Zuwiderhandlung eingeleitet werden – das waren die wesentlichen Streitpunkte im Gesetzgebungsprozess.

Als Ergebnis präsentierte die Bundesregierung diesen Monat das Sorgfaltspflichtengesetz, das 2023 in Kraft treten soll. Es gilt zunächst nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern und verpflichtet diese zur Überprüfung ihrer direkten Zulieferer. Die Zulieferer von Zulieferern werden demnach ausgeklammert. Ab 2024 sollen auch Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern einbezogen werden. Bei einem Verstoß drohen bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes an Strafzahlungen, zudem können betroffene Betriebe von öffentlichen Auftragsvergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Vorgaben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Gefordert hatten Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil, dass deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitern für die Kontrolle ihrer gesamten Lieferkette zuständig sind. Bei Verstößen sollten diese auch zivilrechtlich haften. Das wäre die Voraussetzung dafür gewesen, dass sich Geschädigte ihr Recht vor deutschen Gerichten erstreiten könnten.

Das sich etwas tun muss, hin zu einer sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaft, ist spätestens seit dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza klar. Damals starben gut tausend Menschen, über 2000 wurden verletzt. Und das nur, weil grundlegende Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden. Schon am Vortag des Unglücks waren Risse im Fabrikgebäude aufgefallen. Ob Textilien aus Bangladesch oder Organen aus Chile – welche Arbeits- und Umweltstandards entlang der Produktionskette gelten, soll deutschen Unternehmen nicht länger gleichgültig sein dürfen. Das fordern Menschenrechtsrechtsorganisation, Umweltschützer oder Aktivisten des Fashion Revolution Movement schon seit Jahren. Die Petition #fairbylaw, 2018 initiiert von der Gründerin des Fair Trade Labels Folkdays Lisa Jaspers, fand innerhalb weniger Monate über 220.000 Unterstützer.

Auch die Einhaltung weltweiter Übereinkommen, wie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, erfordert weiterführende Maßnahmen auf nationaler Ebene. In einem ersten Schritt verabschiedete die Bundesregierung 2016 den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Mit dem NAP formuliert die Politik zwar Schritte zur Erreichung eines fairen Handels in globalen Lieferketten, setzt zunächst jedoch auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Unternehmen. Die Bilanz war ernüchternd. Anfang 2020 erfüllten weniger als zwanzig Prozent der Unternehmen die Vorgaben.

Die Bundesminister Müller und Heil reagierten mit der Ankündigung, noch im Herbst ein Lieferkettengesetz verabschieden zu wollen, um die Ziele des NAP konsequent umzusetzen. Das sich der Gesetzgebungsprozess reichlich in die Länge zog, lag vornehmlich an den Einwänden des Wirtschaftsministers Peter Altmaier. Auch musste das Gesetz gegen erheblichen Widerstand aus der Industrie durchgesetzt werden. Unternehmen mit dem Standort Deutschland würden durch die höheren Anforderungen im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Zudem bremste die Corona-Pandemie das Vorhaben aus. Die Wirtschaft warnte vor einer Überlastung der vom Lock-Down gebeutelten Unternehmen durch strengere Vorschriften. Laut einer Studie des Handelsblatt Research Institute liegen die Kosten für die Umsetzung in den Unternehmen jedoch nur bei 0,1 bis 0,6 Prozent des Jahresumsatzes.

Dass letztendlich eine Einigung erzielt werden konnte, ist der Kompromissbereitschaft des Arbeits- sowie des Entwicklungsministeriums zuzuschreiben. Der Wegfall der zivilrechtlichen Haftung mache das Gesetz zu einem zahnlosen Tiger, kritisiert die Partei die Linke. Auch sind durch die Begrenzung auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter nur etwa 4900 deutsche Firmen betroffen. Dennoch geben sich Heil und Müller zufrieden und auch aus Sicht der Aktivisten stellt das Sorgfaltspflichtengesetz einen Meilenstein im Kampf für fairen Welthandel dar.

„This is a game changer! In the near future german companies can be held responsible for what happens in their value chains. But this law is NOT a silver bullet, it will not end poverty in the global south. So this is just the beginning,“

kommentiert Lisa Jaspers in einem Instagram-Post den 11. Juni. Gerd Müller betonte Anfang April im Bundestag bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurf noch die Wichtigkeit eines Wandels im Weltwirtschaftssystem.

„Es ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts, ob wir vom freien zum fairen Handel in globalen Lieferketten kommen,“

so der Entwicklungsminister. Als nächsten Schritt sei eine europäische Regelung anzustreben. Dass Deutschland nun nach Frankreich und den Niederlanden als drittes und wirtschaftsstärkstes EU-Land ein Lieferkettengesetz verabschiedet, dürfte einer EU-weiten Verordnung Schubkraft verleihen. Denn wer die Welt verändern will, braucht internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Visionen.

Quellen:

  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Hintergrundinformationen – Lieferketten und Lieferkettengesetz
  • Svenja Napp: Lisa Jaspers, wer ist das eigentlich? In: Stern (17.07.2020)
  • Lieferkettengesetz ohne Unternehmenshaftung ist zahnloser Tiger. In: Website der Partei die Linke Rheinstetten  (12.02.2021)
  • Zacharias Zacharakis: Zügel für den globalen Kapitalismus, ein Kommentar. In: ZEIT ONLINE (12.02.2021)
  • Fragen an Nico Rau, Wirtschaftsredaktion. In: WDR 5 Presseclub, Podcast (07.05.2021)
  • Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflicht statt Freiwilligkeit. In: Deutschland Funk Hintergrund Podcast (11.05.2021)
  • Frank Specht: HRI-Studie: Kostenbelastung durch Einhaltung der Menschenrechte nur gering. In: Handelsblatt (17.05.2021)
  • Bundestag billigt Lieferkettengesetz. In: Tagesschau (11.06.2021)
  • Jonas Gerding: Gute Bohne. In: ZEIT ONLINE (16.06.2021)