Die nächsten Wochen stehen im Zeichen der kommenden Bundestagswahl. Eine Zeit, in der Politiker:innen ihre stimmberechtigten Wähler:innen von ihrer Ansicht überzeugen und letztlich in den Bundestag nach Berlin ziehen wollen. Wie zu jeder Bundestagswahl jedoch obliegt nur volljährigen Personen die Möglichkeit, ihre Erst- und Zweitstimme abzugeben. Doch was ist mit den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren?

Zwar werden die Stimmen nicht offiziell in das Ergebnis der Bundestagswahl einbezogen, doch auch Heranwachsende können mit ihrer Stimme ein Zeichen setzten – bei der U18-Wahl.

Ziel der U18-Wahl

Die Initiative U18 möchte seit 1996 Kindern und Jugendlichen eine Plattform bieten, ihre politische Haltung auszudrücken und ihnen ermöglichen, in den Austausch mit Bezugspersonen, der Familie, aber auch Politiker:innen zu gehen. „Wir glauben, dass jeder Mensch in Deutschland Themen hat, die wichtig sind. Egal, wie jung oder alt man ist. Und deshalb sollte man mitreden dürfen, wenn man das möchte“, sagt die Initiative zu ihrem Konzept.

Wer kann wählen?

Bei der U18-Wahl können, wie der Name verspricht, alle Personen unter 18 Jahren ihr Kreuzchen setzten. Nach unten sind keine Grenzen gesetzt. Die Wähler:innen müssen lediglich in der Lage sein, selbstständig abzustimmen. Das Kreuz darf somit nicht durch die Eltern oder anderer Vertreter gesetzt werden.

Wie funktioniert die U18-Wahl?

Am Wahltag können Interessierte auf der Seite der Initiative U18 nach einem Wahllokal in ihrer Nähe suchen. Dort können sie ihre Zweitstimme, also die Wahl der Partei, abgeben. Derzeit ist die technische Umsetzung einer Erststimme nicht möglich. Im Vorfeld der Wahl können zudem selbstständig Wahllokale angemeldet werden, die anschließend von der Koordinierungsstelle freigeschaltet werden. Benötigt werden dazu die auf der Webseite zur Verfügung gestellten Dokumente wie Stimmzettel, eine Wahlurne sowie Wahlkabinen. Die anschließende Auszählung am Wahlabend obliegt den Wahllokalen, sollte jedoch öffentlich, also zusammen mit Kindern und Jugendlichen, stattfinden. Die Ergebnisse stehen zumeist bis 22 Uhr am U18-Wahltag fest.

Mehr Informationen erhalten interessierte U18-Wähler:innen unter www.u18.org