Seit Mai 2018 gibt es die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland. Wo die DSGVO in anderen Branchen Unternehmen zum Verhängnis wird, zeigen sich im Tourismus kaum Probleme. Am Samstag, dem 06. März, erklärte der Unternehmensberater Kai Hannemann einem breiten Publikum aus Privat- und Fachbesuchern, welche Gesetze gewahrt werden müssen, warum die Einhaltung dieser so wichtig ist und wie eine erfolgreiche Umsetzung aussieht.
„Datenschutz“ ist in erster Linie die informationelle Selbstbestimmung eines jeden Individuums. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird dieses Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten in Artikel 5 aufgeführt. Dieses Recht zu verletzen, ist verboten und zieht teilweise schwere Konsequenzen nach sich. In Deutschland gibt es für die Einhaltung der Vorschriften Landesdatenschutzbeauftragte, die Sanktionen verhängen, wenn ein Verstoß bekannt wird.
Verstöße gegen die Richtlinien können von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem können sie Unterlassungen anordnen oder Gewinn abschöpfen. Um Unternehmen von Datenmissbrauch oder einem nicht korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten abzuschrecken, können seit der Einführung der DSGVO Bußgelder von bis zu 20 000 000€ bzw. 4% des weltweiten Umsatzes eingefordert werden. Im Vergleich dazu: Vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften konnten lediglich maximal 300 000€ gefordert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Sanktionen verhältnismäßig, wirksam und abschreckend sind. In der Tourismusbranche gibt es dazu kaum erwähnenswerte Vorfälle.
Natürlich können Personen, deren Recht auf Datenschutz verletzt wurde, auch Schadensersatz fordern. Eine wichtige Rolle spielen aus diesem Grund Trolle, also Menschen, die versuchen, sich durch angetäuschte Beschwerden bei beispielsweise einem Reiseanbieter Geld zu erwirtschaften. Trolle haben jedoch in der Tourismusbranche wenig Erfolg.
Keine gravierenden Vorfälle aufgrund von…
Dank der Arbeit von den Verbänden DSR (Deutscher Reiseverband e.V.) und ASR (Allianz selbstständiger Reiseunternehmen Bundesverband e.V.) trafen die neuen Vorschriften Unternehmen aus der Tourismusbranche kaum. Die beiden Verbände setzten sich maßgeblich in Form von Rundbriefen, Newslettern, Seminaren und Workshops für die Aufklärung über und die rechtzeitige Umsetzung der DSGVO bei Reiseunternehmen ein.
Außerdem weiß die Branche, dass die Zufriedenheit der Kunden entscheidend ist und das Unternehmen zu Gewinn oder Verlust führen kann. Deshalb wird besonderer Wert auf die Korrektheit im Bereich Datenschutz geachtet.